Kultur- und Geschichtsverein
Frickhofen e. V.

Aus der Fülle dieser Artikel möchten wir Ihnen - mit freundlicher Genehmigung des Verlages bzw. der jweiligen Autoren - in diesem Rahmen einige besonders interessante Beispiele zusammenstellen. Zur besseren Orientierung haben wir versucht, die jeweiligen Artikel thematisch zu ordnen.

Artikel von Heribert Heep

Entwicklung der Vereine in Frickhofen

Zur wirtschaftlichen, sozialen und politischen Situation in Frickhofen

Geschichte einzelner Familien und Personen

Zur Geschichte der Juden in Frickhofen

Weitere Themen

Vor 125 Jahren:

Gründung eines Vorschußvereins in Frickhofen

Foto des Vorschussvereins vor dem Gebäude der 'Genossenschaft'

Am 26. Februar 1874 zeigte der untenstehende Vorstand dem Königlich-Preußischen Amt in Hadamar die Gründung eines Vorschußvereins an:

"Die Unterzeichneten haben beschlossen, einen Vorschußverein dahier zu gründen und zwar nach beiliegenden Statuten. Zum Eintritt und vorstehendes Unternehmen haben sich bis fetzt 45 hiesige Burger eigenhändig unterzeichnet.
Der Unterzeichnete statutenmäßig nach § 4 gewählte Vorstand ersucht königliches Amt um geneichte Willfahrung.
1. Anton Scherer (Vorsitzender)
2. Heinr. Schenkelberg (Schriftführer)
3. Joseph Müller (Cassirer)
Die Beisitzenden:
1. Joseph Hof
2. Jos. Schandua
3. Georg Heep I
4. Jos. Pötsch
5. Joh. Fröhlich
6. Georg Scherer
7. Anton Fröhlich
8. Joh. Stahl"

Dem Gesuch wurde schon am nächsten Tag mit Schreiben an Bürgermeister Schardt "willfahrt".

Der Zweck des Vorschuß-Vereins wurde im § 1 der Satzung festgelegt, nämlich "durch den gemeinschaftlichen Vertrauensgenuß seiner Mitglieder diesen die zu ihrem Geschäftsbetrieb erforderlichen baaren Geldmittel zu beschaffen."

Einladung aus dem Jahr 1897

Der Zusammenschluß war also eine Art Sparkassenverein oder eine "Vereinsbank", wie der spätere Name den Sachverhalt präzise ausdrückt. "Die erforderlichen Geldmittel werden aufgebracht:", heißt es dann im § 2 weiter, "1. durch Beitrage der Mitglieder. 2. durch Darlehen, welche die Mitglieder gegen die Gesammthaft Aller (solidarische Haftbarkeit) aufnehmen."

Die Mitglieder hatten ein Eintrittsgeld von einem Thaler zu zahlen (zur Bildung eines Reservefonds). Monatlich hatten sie wenigstens 2 1/2 Silbergroschen in die Vereinskasse einzulegen." Diese "Monatssteuem" mußten solange gezahlt werden, bis ein Guthaben von 25 Thalern erreicht war. das auch mit bestimmten Gewinnanteilen belohnt und bis zu 4% verzinst wurde.

Anträge auf Vorschüsse wurden von dem Vereinsausschuß "gewissenhaft beurtheilt". Abrechnungsbuch des Vorschussvereins"Doch sollen die Vorschüsse nicht unter 10 Thaler und nicht über 100 Thaler betragen und nicht auf einen geringeren Zeitraum als einen Monat gegeben werden...."

In § 29 heißt es: "Hinsichtlich der Rückzahlungsfristen werden die Vorschüsse nicht auf länger als ein Halbjahr bewilligt und das Erforderliche nach Verabredung mit dem Empfänger in der Schuldurkunde ausgedrückt, indem die Rückzahlung auch in mehreren, jedoch nie kürzeren als Monatsfristen stattfinden kann".

Weitere Paragraphen regelten die Kreditgewährung. Im § 32 heißt es: "Bis zum Betrag des Guthabens eines Mitgliedes muß demselben stets geliehen werden...". Und § 33 legt fest: "Bei höheren Vorschüssen muß von dem Nachsuchenden Sicherheit durch mindestens einen Bürgen gefordert werden... ."

Alle Einzahlungen und Guthaben Veränderungen mußten vom Vereinskassierer in dem Abrechnungsbuch quittiert werden.